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Sonntag, 12. Januar 2014

Abbiegen und Kollision mit überholenden Motorradfahrer - Haftungsabwägung

Hartmut910  / pixelio.de
Verkehrsunfälle beim Abbiegen gehören mit zu den häufigsten. Allgemein wird davon ausgegangen, dass dem
Abbiegenden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima facie Beweis) die (Allein-) Schuld trifft. Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 09.07.2013 – 9 U 191/12 – dies im Hinblick auf einen eine kleine Kolonne überholenden Motorradfahrer anders gesehen und lediglich den Unabwendbarkeitsnachweis  für den abbiegenden Fahrzeugführer als nicht geführt angesehen und diesen deshalb zu 25% haften lassen (übliche Praxis bei Nichtführen des Unabwendbarkeitsnachweises). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der abbiegende Kraftfahrzeugführer nach Angaben eines Zeugen 100 – 150m vor Einleitung des Abbiegevorgangs den linken Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte und weder festgestellt werden konnte, dass der abbiegende Kraftfahrer den überholenden Motorradfahrer hätte sehen müssen noch festgestellt werden konnte, dass er seiner Rückschaupflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen wäre.