Elster – nicht gemeint ist der
Vogel, sondern die Bezeichnung des elektronischen Programms der
Finanzverwaltung zur Übermittlung von Steuererklärungen (www.elster.de).
Immerhin: Im Sommer 2013 kam die Entscheidung, dass bei „Elster“ das
sicherheitsanfällige Java nicht mehr zum Einsatz kommt. Aber ist es sicher ?
Dies bezweifelte der als selbständiger Fotograf in Rheinland-Pfalz tätige
Kläger, der sich weigerte seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form
beim Finanzamt einzureichen.
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Das zuständige Finanzamt hatte
ihn erstmals in 2011 darauf hingewiesen, dass er als selbständiger Fotograf
verpflichtet wäre seine Steuererklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen, da sein Gewinn
aus selbständiger Arbeit über € 500,00/Jahr läge. Gestützt wurde dies auf §
25Abs. 4 EStG. Lediglich auf Antrag kann die Finanzverwaltung andernfalls aus
Billigkeitsgründen auf die elektronische Übermittlung verzichten.
Das Finanzgericht hat die Klage
abgewiesen und hält den Kläger zur Abgabe der Steuererklärung in elektronischer
Form für verpflichtet. Es bestünde zwar ein nicht zu verleugnendes Risiko eines
Hackerzugriffs auf die übermittelten Daten, doch wäre dies aus Gemeinwohlinteressen
nicht zu beanstanden. Es wäre so möglich, die Steuererklärung gleich weiter zu
verarbeiten, was neben einer Kostenersparnis und Verwaltungsvereinfachung auch
gleichzeitig einer besseren Überprüfungsmöglichkeit diene.
Soweit das Finanzgericht dann
darauf hinwies, dass der Kläger selbst zur Erstellung seiner Steuererklärung die
Software WISO nutzen würde und er und seine Familie den PC auch im
Internetbereich nutzen würden, erscheint dies eher der Versuch einer indirekten
Rechtfertigung qua gleichförmigen Verhaltens als eine Begründung. Die
Ausführungen lesen sich unter dem Aspekt, wenn Du auch im übrigen die Daten
einem Hackerangriff preis gibst kannst Du dies auch für den Staat tun.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.2015 - 1 K 2204/13 -