Samstag, 5. April 2014

Urheberrecht: Die Kosten beim "Bilderklau"

(Bild: Thorben Wengert / pixelio.de)
Einfach einmal genutzt, es passt so gut: Häufig stößt man auf Internetseiten, in denen sich Bilder befinden, die einem bekannt sind. Es sind nicht die vom Verfasser oder solche, die er im Einverständnis mit dem Rechteinhaber eingestellt hätte, sondern solche, die er gesehen hat und die ihm gefielen. 

Die Nutzung von Bildern anderer ohne deren Einwilligung stellt sich als Urheberrechtsverletzung dar. Das LG Berlin hat einen Streitwert von € 6.000,00 je Bild angenommen (Beschluss vom 04.02.2016 - 16 O 609/13 -), das OLG Köln im Beschluss vom 22.11.2011 - 6 W 256/11 - einen Wert von € 3.000,00 je Bild. 

Die Streitwerte bestimmen die Kosten. Bei einem Wert von € 6.000,00 entstehen Kosten im Gerichtsverfahren von knapp € 2.400,00 für eigene Anwaltskosten, Anwaltskosten des Gegners (Kläger) und Gerichtskosten; bei einem Wert von € 3.000,00 Kosten von rund € 1.420,00. Mit der Anzahl der Bilder erhöhen sich die Werte und damit die Kosten. 

Wenn man keine eigenen Bilder zur Verfügung hat, auch von Dritten keine zur Verfügung gestellt bekommt, empfiehlt es sich nach Seiten zu suchen, die eventuell ein passendes Bild kostenfrei anbieten (so z.B. www.pixelio.de). Findet man nichts sollte man auf ein Bild verzichten. Die Kosten für eine Urheberrechtsverletzung stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen des ungenehmigten Bildes, welches dann ohnehin entfernt werden muss. Zudem können weitere Kosten hinzukommen, wie Schadensersatz in Höhe angemessener Lizenzgebühren.




Auf der Seite http://www.der-prozesskostenrechner.de/ finden Sie einen Prozesskostenrechner: Nur den Wert eingeben. 



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