Die gemeinschaftliche Rasenfläche
kann auch zum Gegenstand des Streits werden, wenn qua Mehrheitsbeschluss bestimmte Umstände in Bezug auf diesen Rasen
erlaubt oder untersagt werden
. Kann und darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft
qua Mehrheitsbeschluss das Spielen von unangeleinten Hunden auf dem Rasen erlauben
bzw. verbieten ? Die Gemeinschaft hatte einem Beschluss zugestimmt, demzufolge
Hunde auf der Rasenfläche bis zum Widerruf dieser Regelung unangeleint spielen
dürften. Amts- und Landgericht haben die Anfechtungsklage abgewiesen, der BGH
die zugelassene Revision zurückgewiesen mit Hinweis darauf, es handele sich dabei
jeweils um eine Frage des Einzelfalls, wenn nicht zwingende Rechtsvorschriften
(wie z.B. Gefahrhundegesetze) gegen ein zugelassene Handlungsweise sprechen
würden. Es wäre vorliegend auch nicht erkennbar, dass die Abstandsnahme von
einer generellen Anleinpflicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Miteigentümern führen würde; sollte dies sich
ändern, könne auch der Beschluss geändert werden.
BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 163/14 -