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Donnerstag, 19. März 2015

Banken: Unterschiedlose Preise pro Buchung gegenüber Verbrauchern sind unwirksam

Der BGH hat gem. § 675y BGB die unterschiedloseen Preise von (hier: € 0,35 je Buchungsposten) gegenüber Verbrauchern als kontrollfähig nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB und unwirksam nach § 307 nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB angesehen. 


Die Entscheidung erging auf Grund der Klage eines Verbraucherverbandes und änderte das dessen Klage abweisende Urteil des OLG Bamberg ab. Das OLG Bamberg hatte bereits die vom BGH bejahte Kontrollfähigkeit negiert. Im übrigen dürfe nach § 675e Abs. 1 BGB von der Vorschrift des § 675y BGB  - wie es hier geschehen sei - nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 

BGH, Urteil vom 27.01.2015 - XI ZR 174/13 -