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Sonntag, 29. März 2015

Fehlbeladener Mietanhänger und Vollkaskoversicherung

Bild: Hartmut910/pixelio.de
Der Beklagte mietete einen PKW-Anhänger und verunfallte mit diesem. Die Klage auf Schadensersatz des vermietenden Klägers hatte Erfolg. Eine Berufung des Beklagten auf eine Vollkaskoversicherung blieb erfolglos. Der BGH wies darauf hin, dass der Mieter nur die Erwartungshaltung zu einer Vollkaskoversicherung haben könne, die sich auch aus den AKB ergäben. Damit wären nur von außen wirkende Ereignisse, die plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirken, versichert. Brems- oder Betriebsvorgänge oder reine Bruchschäden wären nicht versichert. Vorliegend sei es zu dem Unfall durch ungesicherte Ladung, einem nicht versicherten Risiko, gekommen.

BGH, Urteil vom 14.01.2015 - XII ZR 176/13 -