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Mittwoch, 16. Oktober 2013

Einkommensteuer: Versteuerung der privaten Nutzungsmöglichkeit von Dienstwagen


Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Versteuerung des lohnsteuerlichen Vorteils eines auch zu privaten Zwecken überlassenen Dienstwagens geändert. Mit seiner Entscheidung vom 21.03.2013 – VI R 31/10 – legte er dar, dass es nicht darauf ankäme, ob das Fahrzeug und gegebenenfalls ab wann oder wann das Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wurde. Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung führe unabhängig von einer tatsächlichen privaten Nutzung stets zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Der geldwerte Vorteil ist zu versteuern; die 1%-Regelung sei eine zwingende, stark typisierende  und pauschalierende Bewertungsregelung.  Die 1%-Regelung kommt nur dann nicht zur Anwendung, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt würde, wozu u.a. gehört, dass nicht nur die jeweils gefahrene Strecke mit der Kilometerangabe zu benennen ist, sondern auch hinreichend bestimmt der Ausgangsort und der Endpunkt sowie der Grund der Fahrt.
BFH, Urteil vom 21.03.2013 - VI R 31/10 -