tag:blogger.com,1999:blog-3957623831655492403.post7625587432558507657..comments2021-10-11T06:26:29.516+02:00Comments on Recht kurz gefasst: Fitnessstudio-Vertragsrecht: Umzug rechtfertigt keine KündigungNiehus-Winter BlogART / Niehus-Mindhttp://www.blogger.com/profile/14836694153888686138noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-3957623831655492403.post-46201068486317654462014-03-20T19:26:09.827+01:002014-03-20T19:26:09.827+01:00Die Investitionen eines Fitnessstudios erfolgen be...Die Investitionen eines Fitnessstudios erfolgen betriebswirtschaftlich auch nach Maßgabe der Belegung. Es kommt nicht darauf an, ob ein Gerät als Endgerät dem Verbraucher zur eigenen Verfügung gestellt wird, oder aber in die Telekommunikationsanlege als solche bzw. in das Inventar des Sportstudios investiert wird: In beiden Fällen sind die betriebswirtschaftlichen Erwägungen entsprechend. Dies auch dann, wenn man eine Auswertung über die Kostenstellenberechnung vornimmt. Von daher ist die DSL-Entscheidung auch vom Ansatz her vergleichbar, unabhängig davon, dass nach der Sphärentheorie des BGH, die dieser im Bereich des § 314 BGB anwendet, ohnehin die umzugsbedingte Kündigung ausgeschlossen wäre.Niehus-Winter BlogART / Niehus-Mindhttps://www.blogger.com/profile/14836694153888686138noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3957623831655492403.post-22588122019143674942014-03-20T10:44:08.787+01:002014-03-20T10:44:08.787+01:00
Nichtdestotrotz halte ich die Entscheidungen für... <br />Nichtdestotrotz halte ich die Entscheidungen für komplett verfehlt, da sie auf die wesentlichen Aspekte des BGH Urteils nicht eingehen. Der BGH ging beim DSL Vertrag insbesondere davon aus, dass<br /><br />....Einem Telekommunikationsanbieter ist nicht zuzumuten, aufgrund von Umständen, die allein aus der Sphäre des Kunden stammen, auf die Amortisation seiner Anfangskosten (hier etwa: Router, WLAN-Stick) zu verzichten, die sich infolge geringer monatlicher Grundgebühren regelmäßig erst im zweiten Vertragsjahr einstellt, während der Kunde durch die Fortentrichtung der moderaten monatlichen Grundbeträge wirtschaftlich nicht in unzumutbarer Weise belastet wird.....<br /><br />Genau diese Amortisationskosten hat ein Fitnesstudio nicht. Die Geräte sind bestellt, die Miete muss gezahlt werden. Wäre der Kunde kein Kunde geworden stünden die Geräte dennoch im Studio und die Miete würde dennoch laufen. Anders beim DSL Vertrag wo der Anbeiter einmalig für dieses Kunden Leitungen schalten muss, Geräte gekauft werden, usw...<br /><br />Das letzte Wort ist hier ganz sicher noch nicht gesprochen.Anonymousnoreply@blogger.com